Der LSBG informiert auf dieser Seite über Planungen zu Straßenbaumaßnahmen, die sich gerade in der Vorbereitung befinden. Sie finden zu den Straßenbaumaßnahmen entweder Unterlagen, die als „Abstimmungsunterlage“ oder als „Abgestimmte Planung“ bezeichnet sind. Die formelle Abstimmung der Planung erfolgt mit den sogenannten "Trägern öffentlicher Belange". Dazu gehören alle offiziellen Dienststellen in Hamburg, die im Bereich der öffentlichen Straßen und Wege befragt werden müssen - außerdem die Stellen, die im öffentlichen Grund tätig sind. Das sind im Wesentlichen die Unternehmen, die in den Straßen die Versorgungsleitungen betreuen.
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Der LSBG erstellt „Abstimmungsunterlagen“, die den Trägern öffentlicher Belange zur Abstimmung der geplanten Maßnahme geschickt werden. Diese können zu den Planungen Stellungnahmen abgeben, die dann vom LSBG in die weiteren Überlegungen einbezogen werden. Innerhalb der Verwaltung werden die Unterlagen als 1. Verschickung bezeichnet.
Regelmäßig stellt der LSBG die Planungen in öffentlichen Sitzungen der Bezirksversammlungen bzw. der Ausschüsse vor und erläutert die Maßnahmen. Einige Maßnahmen präsentiert der LSBG zusätzlich in öffentlichen, vom LSBG durchgeführten Veranstaltungen, die insbesondere die Anlieger, Gewerbetreibenden oder andere Nutzer vor Ort ansprechen sollen. Dort besteht für alle Teilnehmer die Möglichkeit, ihre Anregungen, Ideen oder Bedenken vorzutragen
Nach Prüfung aller Rückmeldungen zur "Abstimmungsunterlage" werden diese abgewogen und die Planunterlagen erneut vom LSBG erstellt. Diese "Abgestimmten Planung" dokumentieren den endgültigen Planungsstand und dient als Grundlage für die bauliche Umsetzung. Innerhalb der Verwaltung werden die Unterlagen als Schlussverschickung bezeichnet.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen haben wir in den hier veröffentlichten Unterlagen an einzelnen Stellen Schwärzungen vorgenommen.