Ulzburger Straße bis Poppenbütteler Chaussee
Die Freie und Hansestadt Hamburg beabsichtigt durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) den Straßenzug Ulzburger Straße bis Poppenbütteler Chaussee zu sanieren. Der zu überplanende Straßenabschnitt befindet sich im Bezirk Wandsbek und erstreckt sich über die Stadtteile Poppenbüttel, Lemsahl-Mellingstedt und Duvenstedt. Der 7,5 km lange Streckenabschnitt ist eine zweistreifige Hauptverkehrsstraße.
© LSBG
DIE PLANUNG
Die Planung
Planungsraum
Der Straßenzug Ulzburger Straße bis Poppenbütteler Chaussee besteht aus den folgenden Streckenabschnitten (Einzelprojekten):
Abschnitt 1: Ulzburger Straße zwischen Ring 3 und Harksheider Straße
Abschnitt 2: Poppenbütteler Berg zwischen Harksheider Straße und Mellingbekbrücke
Abschnitt 3: Lemsahler Landstraße zwischen Mellingbekbrücke und Bökenbarg
Abschnitt 4: Poppenbütteler Chaussee / Lohe zwischen Bökenbarg und Landesgrenze zu Schleswig-Holstein
Abschnitt 1 bis 4
Planungsanlass
Baugrunduntersuchungen und die regelmäßige Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) der Straßen haben ergeben, dass in Teilbereichen Flickstellen sowie deutlich erkennbare Längs- und Querrisse vorhanden sind. In Bereichen der bestehenden Bushaltebuchten, wo Materialwechsel stattfinden, sind teilweise Absackungen und Ausbrüche zu erkennen. Zudem sind die Nebenflächen nicht im gesamten Streckenverlauf durchgängig so ausgebaut, wie es aktuelle Richtlinien erfordern.
In Folge dessen ist für die Abschnitte 1 bis 3 eine Sanierung von Deck- und Binderschicht, sowie für den Abschnitt 4 eine Grundinstandsetzung des Straßenkörpers erforderlich. Im Rahmen des Bauprogramms „Erhaltungsmanagement für Hamburgs Straßen" (EMS-HH) wird darüber hinaus bei Sanierungsmaßnahmen die Neuordnung der Verkehrsflächen geprüft.
Dies bedeutet, dass der gesamte Straßenquerschnitt betrachtet wird, mit dem Ziel, möglichst für alle Verkehrsteilnehmenden sichere und komfortable Wege zu schaffen. Der alte und erhaltenswerte Baumbestand und der schmale Straßenquerschnitt stellen dabei besondere Herausforderungen dar.
Planungsziele
Das Ziel dieser Planung ist eine Verbesserung des Zustands der Straße und der Nebenflächen. Darüber hinaus sollen die Verhältnisse für alle Verkehrsteilnehmenden, insbesondere der im Bestand unterrepräsentierten Fußgänger:innen und Radfahrenden optimiert werden.
Für den gesamten Straßenzug in Poppenbüttel wird ein einheitliches Konzept zur Führung des Radverkehrs unter Berücksichtigung der zahlreichen Zwangspunkte (Grundstücke, Baumbestand, Entwässerungsgräben etc.) angestrebt. Daher stehen die Aufteilungen der Verkehrsflächen in den Kreuzungsbereichen und Einmündungen im Fokus der Neuplanung. In Bezug auf die sogenannten Nebenflächen steht die ordnungsgemäße Herstellung der Gehwege im Vordergrund.
Die Haltestellen für den ÖPNV werden vorzugweise als Haltestellen am Fahrbahnrand ausgebildet und barrierefrei ausgebaut. Nur an einigen Haltestellen wird es weiterhin Busbuchten geben. Die derzeit notwendigen Einfädelungsvorgänge der Busse in den Kfz-Verkehr sollen in Zukunft weitestgehend entfallen. Dadurch kann ein Beitrag zur Einhaltung der Reisezeiten im ÖPNV geleistet werden.
Querschnitt
Damit gefährlichen Überholvorgängen zwischen Kfz und Radfahrenden auf der Fahrbahn vorgebeugt wird, ist in Teilen eine Verringerung der Fahrbahnbreite geplant. Details dazu können den jeweiligen Erläuterungsberichten entnommen werden.
Beispiel für den geplanten Straßenquerschnitt
Radverkehr
Für die Streckenbereiche können aufgrund der gering ausfallenden Querschnittsbreiten größtenteils keine separaten Radverkehrsanlagen geschaffen werden. Im Abschnitt 1 ist der Querschnitt ausreichend breit um zumindest einseitig Radfahrstreifen in Fahrtrichtung Süden einzurichten. In den weiteren Abschnitten sieht die derzeitige Planung eine Führung des Radverkehrs im Mischverkehr vor.
In Kreuzungsbereichen werden Radfahrende in das Sichtfeld der Kfz-Fahrenden geführt, damit Konflikte zwischen abbiegendem Kfz-Verkehr und geradeausfahrendem Radverkehr verringert werden. An den Stellen, wo es möglich ist, wird der Radverkehr auf die Straße auf einen Radfahrstreifen mit einer Breite von 2,20 m neben der Fahrbahn für den MIV geführt.
Parkplätze
Im gesamten Planungsraum sind nur wenige Stellplätze entlang der Straße vorhanden. Der ruhende Verkehr ist hauptsächlich in den anliegenden Nebenstraßen vorzufinden. In Streckenbereichen, wo der Gehweg sehr schmal ist und somit nicht den Richtlinien entspricht, entfallen vereinzelt bestehende Parkstände um die Nebenflächen zu vergrößern.
Baumbestand
Waldflächen und Baumalleen bzw. Pflanzungen in teilweise mehrzeiligen Baumgruppen prägen das Straßenbild im kompletten Planungsbereich. Grundsätzlich verfolgt der LSBG das Prinzip den Baumbestand möglichst vollumfänglich zu erhalten. In Einzelfällen ist es jedoch notwendig, zu prüfen, ob einzelne Bäume durch eine Anpassung der Verkehrsflächen gefällt werden müssen. Die Ergebnisse werden im Rahmen der Verschickung transparent in einer abschnittsweisen Baumbilanz (Baumfällungen ggü. Neupflanzungen) dargelegt. Die Beeinträchtigung von Bäumen wird an entsprechenden Stellen durch eine baumpflegerische Begleitung geprüft.
Straßenentwässerung
Auch der Aspekt der Straßenentwässerung wird in den Planungen betrachtet und erfolgt in den unterschiedlichen Abschnitten ebenfalls jeweils unterschiedlich. Details dazu können den dann zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen für die aktuell bearbeiteten Abschnitte 1 und 4 entnommen werden. Im Zuge der Sanierungsmaßnahme beschäftigt sich unter anderem eine Machbarkeitsstudie mit einem Entwässerungskonzept für den nördlichen Bereich des gesamten Straßenzuges. Auch dazu finden sich weitere Details in den entsprechenden Erläuterungsberichten.
Planungsablauf
Aufgrund einer Priorisierung der notwendigen Sanierungsabschnitte werden derzeit die Planungen für die Abschnitte 1 und 4 vorangetrieben. Die mit allen Trägern der öffentlichen Belange abgestimmten Unterlagen und damit die finalen Planungen zum Abschnitt 4 werden zeitnah hier veröffentlicht. Die Planungen zum Abschnitt 1 befinden sich noch in der Überarbeitung (zweite Verschickung) und werden zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls hier veröffentlicht.
Der Umbau der beiden Abschnitte soll ab 2027 erfolgen.
Planungsauftrag erteilt, Beginn der Vorplanung | ||
Formale Abstimmung der Planung für die Abschnitte 1 bis 4 (erste Verschickung) | ||
Einarbeitung der Stellungnahmen zur Planung | ||
Abschnitt 1 - Ulzburger Straße zwischen Ring 3 und Harksheider Straße : | ||
Abschnitt 4 - Poppenbütteler Chaussee / Lohe zwischen Bökenbarg und Landesgrenze zu Schleswig-Holstein: | ||
Abschnitt 1 - Ulzburger Straße zwischen Ring 3 und Harksheider Straße: | ||
Vorstellung im Zuständigen Ausschuss | ||
Genaue Festlegung des Bauablaufs | ||
Sanierung der Abschnitte 1 und 4 |
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KONTAKT
Ihre Fragen zur Planung richten Sie bitte an:
lsbgkommunikation@lsbg.hamburg.de