Überschwemmungsgebiete in Hamburg
Im Februar und Juli 2002, Dezember 2007, Februar 2011 und Mai 2013 gab es bedeutende Binnenhochwasserereignisse. Während es im Jahr 2002 noch zu Schäden an einer Vielzahl von Gebäuden und Grundstücken kam, konnten bei jüngeren Ereignissen die Auswirkungen durch inzwischen umgesetzte wasserbauliche Maßnahmen begrenzt werden.
Das Freihalten von gefährdeten Gebieten, die auf natürliche Weise überschwemmt werden, ist der wichtigste Beitrag für einen vorbeugenden Hochwasserschutz. Dies wird mit der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gewährleistet, deren Nutzung durch besondere Verordnungen geregelt wird. Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) hat die Überschwemmungsgebiete der hamburgischen Binnengewässer im Auftrag der damaligen Behörde für Umwelt und Energie ermittelt.
In begründeten Ausnahmefällen können Nutzungen im Überschwemmungsgebiet vom zuständigen Bezirksamt genehmigt werden. Hierzu ist eine wasserrechtliche Genehmigung notwendig, das Merkblatt "Überschwemmungsgebiete (ÜSG) - Wasserrechtliche Genehmigung nach § 78 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)" hält Informationen über die dafür notwendigen Unterlagen bereit. Um die Auswirkungen der Eingriffe in das Überschwemmungsgebiet zu überprüfen, sind hydrologische und hydraulische Untersuchungen notwendig, die der LSBG auf Anforderung durchführen kann.