Neubau Fußgängerbrücke Bargfredestraße

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Neubau Fußgängerbrücke Bargfredestraße

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) ist von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) mit dem Abriss und Ersatzneubau der Fußgängerbrücke Bargfredestraße beauftragt worden. Auf Grund des schlechten Zustandes der Fußgängerbrücke über die S-Bahn zwischen den Straßen Hasenhöhe und Simrockstraße ist eine Instandhaltung des Bauwerkes nicht mehr wirtschaftlich. Der Bezirk Altona und die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende haben daher entschieden, dass ein Ersatzneubau erforderlich ist.

Fußgängerbrücke Bargfredestraße über die S-Bahngleise befindet sich in einem schlechten Zustand. Das Brückengerüst rostet.
© LSBG Fußgängerbrücke Bargfredestraße

© LSBG

DIE PLANUNG

Die Planung

Planungsanlass

Auf Grund des schlechten Zustandes der Fußgängerbrücke über die S-Bahn zwischen den Straßen Hasenhöhe und Simrockstraße ist eine Instandhaltung nicht mehr wirtschaftlich. Der Bezirk Altona und die Verkehrsbehörde haben daher entschieden, dass ein Ersatzneubau der Fußgängerbrücke Bargfredestraße erforderlich ist. Der LSBG wurde deshalb von der Verkehrsbehörde mit dem Abriss der bestehenden Brücke und der Neuplanung einer Brücke beauftragt.

Planungsziele

Fußverkehr

Die Fußverkehrsverbindung zwischen Bargfrede- und Simrockstraße wird mit dem Brückenneubau erhalten. Aufgrund der Randbedingungen kann eine barrierefreie Lösung nicht realisiert werden.

Radverkehr

Im Treppenbereich der bisherigen Fußgängerbrücke wird die Mitnahme von Fahrrädern durch eine „Leitschiene“ erleichtert. Eine endsprechend adäquate Lösung wird auch für den Neubau berücksichtigt und eingeplant.

Bahnverkehr

Die Anlagen der S-Bahn werden nicht verändert. Ein zweibahniger Ausbau der Strecke ist gemäß Angaben der DB AG in den nächsten Jahren nicht geplant. Die FHH wird die Stützweite des Brückenneubaus über dem S-Bahn-Gleis dennoch erhöhen, so dass ein möglicher zukünftiger zweigleisiger Ausbau der Strecke erfolgen kann, ohne eine neue Fußgängerbrücke errichten zu müssen.

Bäume und Grünanlagen

Der LSBG den für die Bauzeit nötigen Eingriff in die Natur minimieren. Die Auflagen der Baumschutzverordnung der Stadt Hamburg werden vollumfänglich berücksichtigt.

Brückenneubau

Der LSBG wird eine neue Fußgängerbrücke nach dem aktuellen Stand der Technik  den zusätzlichen Qualitätsanforderungen des LSBG und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit für den öffentlichen Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg errichten.


Planungsablauf

Die Grundlagenermittlung für das Projekt ist abgeschlossen. Vor Ort wurden Bestandsvermessungen vorgenommen und der Baugrund für den Brückenneubau sowie das Bestandsbauwerk gutachterlich auf Schadstoffe untersucht.

Aktuell finden fortlaufende Abstimmungen mit der DB Netz AG über die Genehmigungen der nötigen Sperrzeiten der S-Bahn und mit den betroffenen Eigentümern für die benötigten Baustellen-Einrichtungsflächen und –zufahrten statt.

Die Baudurchführung beginnt im November 2023 mit vorbereitenden Arbeiten und wird bis zum November 2024 andauern. Der eigentliche Brückenneubau wird voraussichtlich im Mai 2024 an Ort und Stelle eingehoben.



DOWNLOADS

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Planunterlagen

Anliegerinformationen

Informationsveranstaltung 06. September 2022



KONTAKT

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