Bergstedter Chaussee

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Mehrschichtbetrieb ist nicht möglich?

Für das Projekt Bergstedter Chaussee ist Samstagsarbeit, aber kein Mehrschichtbetrieb vorgesehen. Die Entscheidung wurde nach umfassender Prüfung getroffen und beruht auf folgender Abwägung:

Lärmschutz und Anwohner
Das Baufeld liegt in einem Wohngebiet mit erhöhtem Schallschutzbedarf. Ein Zweischichtbetrieb würde insbesondere in den Tagesrandzeiten eine starke Ausleuchtung der Baustelle erfordern, was zu Anwohnerbeschwerden und gegebenenfalls Schadensersatzansprüchen führen kann. Das Risiko von Klagen wird als hoch eingeschätzt.

Lichtverschmutzung
Für Nachtarbeiten muss die Baustelle taghell ausgeleuchtet werden. Dieses Flutlicht dringt oft direkt in die Schlafzimmer der Anwohnerinnen und Anwohner ein. Auch Flora und Fauna werden dadurch gestört.

Höhere Personalkosten
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie Schichtzulagen erhöhen die Lohnkosten erheblich, was auch die Gesamtbaukosten deutlich erhöhen würde. Gleichzeitig ist der LSBG als Behörde verpflichtet, öffentliche Mittel wirtschaftlich und sparsam einzusetzen. Maßnahmen, die mit erheblichen Mehrkosten verbunden sind, müssen daher in einem angemessenen Verhältnis zum erwarteten Nutzen stehen. Dies ist bei einem Zweischichtbetrieb nach aktueller Bewertung nicht gegeben.

Arbeitssicherheit
Trotz Beleuchtung ist das Unfallrisiko bei Dunkelheit und unter Übermüdung für die Bauarbeiter höher als bei Arbeiten am Tag.

Schlechtere Qualität der Arbeit
Künstliches Licht kann die Baustelle nicht so gut und gleichmäßig ausleuchten wie Tageslicht. Schattenwurf und eingeschränktes räumliches Sehen können die Ausführungsqualität beeinträchtigen.

Eingeschränkte Kommunikation
Bei nächtlichen Problemen sind Ansprechpartner in Behörden oder Ingenieurbüros oft schwerer erreichbar.

Logistik außerhalb der Baustelle
Mischwerke, Lieferanten, Entsorger und Lkw-Fahrer stehen nachts nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung.

Personelle Kapazitäten
Das bauleitende Ingenieurbüro müsste mindestens zwei Ingenieurinnen bzw. Ingenieure für die Begleitung der Baustelle vorhalten, was angesichts des Fachkräftemangels kaum umsetzbar ist.

Mittelstandsförderung
Eine Ausschreibung mit verpflichtendem Zweischichtbetrieb würde den Kreis potenzieller Bieter erheblich einschränken. Insbesondere viele mittelständische Bauunternehmen verfügen nicht über die personellen und organisatorischen Kapazitäten, um einen solchen Betrieb über einen längeren Zeitraum sicherzustellen. Dadurch könnte der Wettbewerb eingeschränkt werden, was dem Ziel der Mittelstandsförderung entgegensteht.

Bereitstellung des Maschinenparks
Die Bereitstellung des Maschinenparks müsste gegebenenfalls verdoppelt werden, da jede Schicht – auch im Überlappungsbereich der Schichten von 13:00 bis 15:30 Uhr – Radlader, Bagger, Lkw, Rüttler, Vermessungsgeräte etc. benötigen würde.